SfKA e.V. erhebt von seinen Mitgliedern keinen Mitgliedsbeitrag und arbeitet ausschließlich ehrenamtlich und gemeinnützig. Aus diesem Grund sind wir auf Spenden und Sponsoren angewiesen, um die Arbeit des Vereins finanzieren zu können.

Wofür werden die Spenden eingesetzt?
Da die Betreuung der Schülerinnen und Schüler zudem in aller Regel „vor Ort“ stattfindet, entstehen weder Personal- noch Mietkosten. Dadurch kommt jeder gespendete Euro direkt der Verbesserung und des Ausbaus der Nachhilfebetreuung zugute und geht zu 100% in der Vereinsarbeit auf. Die Schwerpunkte der Ausgaben liegen in der Öffentlichkeitsarbeit, der Mitarbeiterschulung und der Bereitstellung von Lern- und Lehrmaterial.

Zuwendungsbescheinigung
SfKA e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Daher können Zuwendungen gemäß § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Spenden bis 300 € genügt nach § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Für Spenden über 300 € bitten wir Sie, Ihre vollständige Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung anzugeben. In diesem Fall lassen wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung per Post zukommen.

Auch für Spenden unter 300 € stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte teilen Sie uns dies einfach im Verwendungszweck oder per E-Mail mit.

Anschrift und Spendenkonto
Studenten für Kinder Karlsruhe e.V. (SfKa)
c/o AStA
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe

IBAN: DE82 6619 0000 0010 4520 31
BIC: GENODE61KA1
Volksbank Karlsruhe